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BGB § 2376 Haftung des Verkäufers

BGB § 2376 Haftung des Verkäufers

[ Auszug: (1) Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht beschränkt sich auf die Haftung dafür, dass ihm das Erbrecht zusteht, das ... ]